Die Güterregulierung in der Gemeinde

In alter Zeit war das Land in Hunderte von kleinen Parzellen aufgeteilt. Der einzelne Landwirt hatte die in seinem Eigentum sich befindenden Stücke, oftmals waren es 50, 60 und mehr, in einem aus gedehnten Streubereich zu pflegen und zu bebauen. Der Weg zu den einzelnen Parzellen war lang und zeitraubend. Damals war die Landwirtschaft noch nicht motorisiert. Das Ziel musste zumeist mit einem Viehgespann erreicht werden. Über Pferde verfügten nur wenige Bauern. Das Wegnetz war nicht ausgebaut. Die Bewirtschaftung des Landes war unter den herrschenden Umständen äusserst mühsam und auch wenig ergiebig. Bald nach der Jahrhundertwende kamen die ersten Landmaschinen auf den Markt. Im Jahre 1905 waren auf aargauischem Boden bereits 1'600 Mähmaschinen und ungefähr 1'000 Heuwender in Betrieb. Die Anschaffung kostspieliger Hilfsmittel für den Einsatz auf kleinen, zerstreuten Parzellen lohnte sich nicht. Mit dem vollen Einsatz seiner Kräfte musste der karge Lebensunterhalt verdient und die Existenz gesichert werden.

In zunehmendem Masse drängte sich den Bauern die Erkenntnis einer intensiveren Bewirtschaftung des Landes auf. Hindernisse auf dem Wege zu diesem grossen Ziel waren die weitauseinanderliegenden, zerstreuten Äcker, also die Zerstückelung des bebaubaren Landes. Modern denkende Landwirte, die sich gerne neuen Einsichten öffneten, erkannten diesen Zustand als unhaltbar. Gleich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, d.h. zu Beginn der zwanziger Jahre äusserten sie den Gedanken an eine Güterregulierung in der Gemeinde. Die Gedanken hierüber tauschte man einstweilen im kleinen Kreis und in der Stille aus. Von allem Anfang an war man sich darüber im Klaren, dass sich diese Idee nicht von einem Tag zum andern verwirklichen lassen würde. 

In der Öffentlichkeit ist über die Güterregulierung zum ersten Mal anlässlich der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juli 1929 gesprochen worden. Dem Protokoll sind folgende Aufzeichnungen zu entnehmen: 

«Derselbe Redner (A. Brack, Präsident der Schulpflege) empfiehlt der Versammlung die Durchführung der Katastervermessung mit der Güterzusammenlegung. Die Versammlung soll dem Gemeinderat für die erforderlichen Vorarbeiten den nötigen Kredit erteilen, um die sämtlichen Grundbesitzer zu einer Versammlung und Beschlussfassung veranlassen zu können. Vom Gemeinderat wird diese Anregung entgegengenommen. Er wird in der nächsten Versammlung darüber Bericht und Antrag stellen.»

Bereits am 30. November 1929 liess sich der Gemeinderat zu dieser Angelegenheit vernehmen: 

«In Ausführung des dem Gemeinderat erteilten Auftrages macht der Vorsitzende folgende Mitteilung: In der Gemeinde Ittenthal, wo ein solches Unternehmen durchgeführt wird, belaufen sich die bisherigen Kosten auf ca. Fr. 1’100.- pro ha. Bei den hiesigen, etwas günstigeren Verhältnissen dürfte man mit ca. Fr. 900.- auskommen. Die Gesamtkosten würden sich bei 300 ha also auf ca. Fr. 270’000.- belaufen und ein Gemeindebeitrag von 20% käme auf rund Fr. 55’000.—. Mit dem Gemeindebeitrag an die Kosten der Landstrasse und der Kosten der Zentralheizung im alten Schulhaus bekäme die Gemeinde eine erdrückende Schuldenlast. Der Gemeinderat verkennt den grossen Nutzen der Güterzusammenlegung nicht, er ist aber aus den bereits angeführten Gründen dafür, diese Sache noch zu verschieben. Sollte sich aber eine Mehrheit der Versammlung dafür aussprechen, dass mit den erforderlichen Vorarbeiten für eine Güterzusammenlegung begonnen werden soll, so wird der Gemeinderat diesen Antrag erfüllen. In der darauf durchgeführten geheimen Abstimmung stimmten mit Ja 19 Anwesende. Dagegen stimmten 38. Damit ist also die Güterregulierung einstweilen noch zurückgestellt.»

Es zeigt sich, dass trotz dieser Neinstimmen der Gedanke an die Verwirklichung der Güterregulierung nicht aufgegeben wurde. In der Folge sprach der Gemeinderat der Katastervermessung das Wort. Wilhelm Amsler, Wirt zum «Frohsinn», vertrat vehement die Auffassung, dass die Güterregulierung unter allen Umständen durchzuführen und die ganze Sache zu beschleunigen sei. Innerhalb von genau zwei Jahren wandelte sich indessen bei der Dorfbevölkerung die Ansicht über die Notwendigkeit der Güterregulierung. Im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 1931 ist zu lesen:

«Um über die Durchführung der Güterregulierung eine Abstimmung der Landbesitzer inszenieren zu können, verlangt der Gemeinderat von der Versammlung einen Kredit von Fr. 100.-zur Deckung der Kosten für die Vorarbeiten. Es wird geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt. 
   Von den eingelegten 91 Stimmzetteln waren leer: 2. 
   Es verbleiben somit 89 beschriebene Stimmzettel. 
   Das absolute Mehr beträgt mithin 45. 
   Für die Krediterteilung stimmten mit Ja: 58.
   Für die Ablehnung stimmten mit Nein: 31. 
Für die Vorarbeiten der Güterregulierung ist somit ein Kredit von Fr. 100.- bewilligt.»

Das entscheidende Datum in der Geschichte der Bözer Güterregulierung ist der 17. Januar 1932. An jenem Tage erfolgte durch die Landbesitzer der Beschluss der Grundbuchvermessung und der Güterzusammenlegung, und zwar mit Zweidrittelmehrheit. Das Zustandekommen dieses wichtigen Entscheides war zu einem wesentlichen Teil das Verdienst des langjährigen Gemeindeammanns Alfred Brack-Käser. Schon früh erkannte er die hohe Bedeutung der Güterregulierung als unabdingbare Voraussetzung für eine fortschrittliche Landwirtschaft. Aus diesem Grunde warb er vor der Abstimmung für die Verwirklichung des grossen Werkes, indem er jeden einzelnen Landbesitzer vom Wert der Regulierung zu überzeugen versuchte. A. Bracks Bemühungen waren von Erfolg gekrönt. Der Gemeinderat unterbreitete der Einwohnerschaft sodann den Antrag, es sei an das Unternehmen ein Gemeindebeitrag von 15% auszurichten. Es gab damals Kreise, die eine Leistung von 25% wünschten. Beide Anträge wurden vom Volk abgelehnt. Im Zuge der positiven Entwicklung wählten die Landbesitzer die sogenannte «Ausführungskommission». Ihr gehörten folgende Mitglieder an:

  • Alfred Brack-Käser, Präsident
  • Hans Pfister-Isler, Aktuar
  • Traugott Heuberger-Heuberger
  • Alfred Heuberger-Brack
  • Ernst Brack Hübel-Hannesens

 Mit der Durchführung der Regulierungsarbeiten wurde Geometer Meier aus Laufenburg betraut. 

Am 17. Oktober 1932 forderte die Versammlung, dass über die Ausrichtung einer Beitragsleistung von 25% durch die Gemeinde abgestimmt werden müsse, obwohl dieses Geschäft auf der Traktandenliste nicht aufgeführt war. In der Diskussion machten Gemeindeglieder auf die schweren finanziellen Folgen aufmerksam, die dieser Beschluss zeitigen könnte. Von den 78 Anwesenden stimmten 47 für und 30 gegen die Ausrichtung eines Beitrages in der Höhe von 25%. Gegen diesen Beschluss reichte der Gemeinderat bei der Direktion des Innern eine Beschwerde zur Nichtigkeitserklärung ein. Der Regierungsrat stellte sich hinter den Gemeinderat. Die Regierung empfahl der Gemeindebehörde, eine Versammlung zwecks Festlegung des Beitrages einzuberufen. 

Die Übernahme der Regulierungskoten zu einem Viertel durch die Gemeinde gab in der Folge Anlass zu erhitzten Diskussionen. In einem Schreiben wies der Kantonsgeometer darauf hin, dass eine Beitragsleistung in der gewünschten Höhe für Bözen «ein Ding der Unmöglichkeit» sei. Ein ähnlicher Beschluss sei noch nie gefasst worden. Er plädierte für einen Beitrag von 15%. An der Gemeindeversammlung vom 24. Juli 1933 wurde die Höhe der Gemeindesubvention mit äusserster Leidenschaftlichkeit in Pro und Contra diskutiert. Weite Kreise widersetzten sich dem gemeinderätlichen Antrag (15%). In der Ausweglosigkeit des Wortgefechtes glaubte jemand die Lösung des gordischen Knotens darin gefunden zu haben, dass die Gemeinde von Fall zu Fall für Beiträge an Kosten, die sich aus dem grossen Werk ergeben, verpflichtet werden soll, und zwar bis zu einer maximalen Leistung von 25% der Gesamtausgaben für die Grundbuchvermessung und Güterregulierung. 

Nehmen wir Einblick in die sehr interessante Diskussion, wie sie uns protokollarisch erhalten ist: 

«Die Diskussion wird weiter benutzt von X. Y., welcher einen Gemeindebeitrag von 25% richtig findet, sonst würden, sagt er, 1/3 der beteiligten Landbesitzer vergeldstagt. Es sei aber besser, wenn die Gemeinde verblute als die Beteiligten. N.N. führt an, er habe noch nie davon gehort, dass wegen einer Güterregulierung jemand vergeldstagt worden sei. A.F. mahnt zum Frieden und beantragt, einen Beitrag von 20% zu beschliessen.»

Nach einer langen und harten Diskussion verwarf schliesslich die Versammlung den Antrag des Gemeinderates (Leistung von 1570) mit 51 Nein- zu 34 Ja-Stimmen. 

Die langwierige Geschichte um die Subventionsleistung durch die Gemeinde nahm am 7. September 1933 ihr Ende. Die Befürworter der 15% und jene der 25% kamen sich freundschaftlich entgegen, indem man sich auf eine Beitragsleistung von 20% einigte. Das Abstimmungsergebnis war deutlich: 54 Ja und 7 Nein. Im Jahr 1934 erfolgt die Zusicherung der Subventionsleistungen durch Bund und Kanton zu je 30%. Die Zusammenlegung der Parzellen und die Neuzuteilung der Grundstücke erforderte für die Gemeinde Bözen, bedingt durch ein kompliziertes Verfahren und durch rechtliche Einsprüche seitens unzufriedener Landwirte, eine Zeit von insgesamt 13 Jahren. Kurz vor dem Ende des zweiten Weltkrieges (1944) konnten die Regulierungsarbeiten als beendet erklärt werden. Am 9. Februar 1945 genehmigte der aargauische Regierungsrat die Abrechnung über die Güterregulierung und die Entwässerung in der Gemeinde.) Die Abrechnung weist folgende wichtigen Zahlen auf: 

 

Regulierung  

Fr. 420'543.89

Entwässerung 

Fr. 87'440.15

Subventionsberechtigte Kosten 

Fr. 507'984.04

Nichtsubventionsberechtigte Kosten 

Fr. 55'857.33

Gesamtkosten   

Fr. 563'841.37

Beim Überblick der verschiedenen landwirtschaftlichen Epochen in Bözen darf gesagt werden, dass die Güterregulierung den Bauern hinsichtlich der rationelleren Arbeitsweise grosse Vorteile brachte und für die Produktionssteigerung weitgehend bestimmend war. 

Es ist nicht zu übersehen, dass die Zusammenlegung der vielen Parzellen in grössere Flächeneinheiten die Neusiedlungen am Rande des Dorfes ermöglichte. Jakob Amsler-Brack entschloss sich als erster, in den Jahren 1937/38 einen Betrieb auf Eich zu erstellen, welcher im Laufe der Zeit von seinem Sohn Karl nach den modernsten bäuerlichen Grundsätzen und Erkenntnissen ausgebaut wurde. Ihm folgten Ernst Büchli-Amsler (Delle) und in der neuesten Zeit Werner Pfister-Mettauer im Linden-Tal. 

 

 

Hans Wassmer, Die Geschichte des Dorfes Bözen, 1984